Erbbau: Mit Grundstücken langfristige Renditen erzielen!

Das Prinzip in drei Schritten

Beim Erbbaurecht erwerben Investoren das Grundstück und erhalten dafür über Jahrzehnte regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins.

Step 1

Der Investor kauft das Grundstück, auf dem bereits ein Gebäude steht oder gebaut werden soll.

Step 2

Dem Gebäudeeigentümer wird ein langfristiges Nutzungsrecht am Grundstück eingeräumt.

Step 3

Der Gebäudeeigentümer zahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Diese Einnahmen sind über Jahrzehnte vertraglich gesichert.

Ein stabiles Immobilieninvestment

Planbare Einnahmen

Der Erbbauzins ist vertraglich festgelegt und wird in der Regel monatlich gezahlt

Langfristige Laufzeiten

Erbbaurechte laufen typischerweise bis zu 99 Jahre.

Grundbuchlich abgesichert

Das Erbbaurecht ist im Grundbuch eingetragen und rechtlich klar geregelt.

Geringer Aufwand

Der Investor besitzt nur das Grundstück – die Immobilie wird vom Erbbauberechtigten verwaltet und Instand gehalten.

So kann ein Erbbau-Investment aussehen:

Grundstückswert: 250.000 €

Erbbauzins: 5,25 %

Laufzeit: 99 Jahre

Jährliche Einnahmen: 13.125 €

Gesamteinnahmen Laufzeit: 1.299.375 €

👉 Zusätzlich bleibt das Grundstück dauerhaft im Eigentum des Investors.

Rechtlich abgesichert

Das Erbbaurecht ist im deutschen Erbbaurechtsgesetz geregelt und wird im Grundbuch eingetragen.

Typische Sicherheiten:

  • Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch

  • vertraglich festgelegter Erbbauzins

  • langfristige Laufzeit

  • Rückfallregelung am Ende der Laufzeit

Nach Ablauf der Laufzeit fällt das Grundstück wieder vollständig an Sie zurück.

Erbbau-Investments über Moniflow

Moniflow strukturiert Erbbauprojekte so, dass Investoren Zugang zu langfristigen Grundstücksinvestments erhalten.

Dabei übernimmt Moniflow:

Auswahl geeigneter Projekte

Strukturierung der Erbbauverträge

Transparente Darstellung der Investmentdaten

Verwaltung der Investorenstruktur

Sie haben noch Fragen? Hier finden Sie Antworten.

Kann ein Erbbaurecht verkauft werden?

Lorem Ipsum dolor sit

Was passiert nach Ablauf der Laufzeit?

Lorem Ipsum dolor sit amet

Ist der Erbbauzins indexiert?

Lorem Ipsum dolor sit amet

Was passiert, wenn der Erbbauzins nicht gezahlt wird?

Lorem Ipsum dolor sit amet

Danke für Ihre Anfrage, wir melden uns in Kürze bei Ihnen